Konfliktberatung bei Kindschaftsrechtsstreitigkeiten
Sachverständige werden in hochstrittigen gerichtlichen Verfahren beauftragt um den Gerichten bei deren Entscheidungen zu helfen. Die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgt generell nur durch die betreffenden Gerichte schriftlich mit einem konkreten Sachverständigenauftrag.
Gutachter / Sachverständige haben die Aufgaben, sich zu Sorgerechtsfragen bei getrennten Eltern zu äußern, dem Gericht Vorschläge zur Ausgestaltung des Umgangsrechtes zu unterbreiten, die Erziehungsfähigkeit von Eltern zu untersuchen bzw. deren Einfluss auf die Entwicklung ihrer Kinder zu hinterfragen.
Ziel ist die Veränderung von Einstellung und Verhalten auf Seiten der Beteiligten sowie ihre Beziehung untereinander. Dafür wird in die bestehende Trennungsdynamik gestaltend eingegriffen.
"Meine systemisch-lösungsorientierte Tätigkeit ist zusammengefasst betrachtet, eine Kombination aus Diagnostik, Beratung und Intervention."
Mit dem neuen Kindschaftsrecht, das zum 1. Juli 1998 in Kraft trat, wurde durch § 50 FGG und § 67 FGG. die Rechtsfigur des Verfahrensbeistands eingeführt, der nach Vorstellung des Gesetzgebers in Verfahren der Familien- und Vormundschaftsgerichte an die Stelle der Eltern tritt. Das zuständige Gericht muss dem minderjährigen Kind einen Verfahrensbeistand für ein seine Person betreffendes Verfahren bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
Objektiver Sachverwalter der kindlichen Interessen Beratung und Vermittlung zwischen den Beteiligten für die kindlichen Belange Sensibilisierung aller Verfahrensbeteiligten für die kindlichen Belange Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswille
Objektiver Sachverwalter der Interessen von Betreuungspersonen Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Ich bin verheiratet, habe eine Tochter und zwei Enkelkinder.
Nach meinem 5-jährigen Studium zur Diplompsychologin (klinische Psychologie), einer Zusatzqualifizierung als Psychotherapeutin (Verhaltens- und Gesprächstherapie), arbeite ich auf diesem Gebiet über viele Jahre sehr erfolgreich.
Bedingt durch diese Tätigkeit und durch die Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen, wie z.B.:
AG "Jugendstrafrecht" Landkreis Zwickau,
"Runder Tisch gegen Gewalt" Dresden,
AG "Mädchen und junge Frauen in Sachsen"
Dresden,
AG "Trennung und Scheidung" Landkreis Zwickau,
Teilnahme an internationalen Fachkräfteaustauschen in Frankreich, Afrika, Israel, Großbritannien,
Litauen, Slowakei und Tschechien
und der ständige Umgang mit Eltern, Jugendlichen und Kindern, sowie deren kompetente Beratung, erweckte bei mir den Wunsch, auf dem Gebiet des Familienrechts, mit zu arbeiten, zu helfen, insbesondere Kindern in diesen schwierigen Situationen einer Trennung, zur Seite zu stehen und deren Interessen zu vertreten, sowie deren Eltern eine kompetente Beratung anzubieten.
Aus diesem Grund qualifizierte ich mich von Dezember 1998 bis September 2000 zur Verfahrensbeistandin (Anwalt des Kindes) und absolvierte eine Zusatzausbildung zur lösungsorientierten psychologischen Sachverständigen im Familienrecht von April 2005 bis September 2006 bei Herrn Prof. Dr. U. Jopt und Frau Dipl. Psych. Katharina Behrend. Außerdem bin ich Gründungsmitglied im Verein "Anwalt des Kindes Sachsen e.V.". Seit September 2000 arbeite ich als Verfahrensbeistandin und seit September 2006 überwiegend als lösungsorientierte psych. Sachverständige sehr erfolgreich.
Die Arbeit erfolgt bundesweit jedoch überwiegend an folgenden Gerichten :
Meine Arbeit, die ich sehr gern mache, biete ich weiterhin in Sachsen bzw. bundesweit an.
"Ich freue mich, Eltern zu beraten und Gerichten bei ihrer sehr verantwortungsvollen Tätigkeit, als Fachkraft, hilfreich zur Seite zu stehen."